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Erweiterung der Fahrerlaubnis

EINLEITUNG

Wenn Sie eine vorhandene Fahrerlaubnis um neue Führerscheinklassen erweitern lassen wollen (z.B. weil nachträglich ein Motorradführerschein gemacht wurde), müssen Sie einen Antrag stellen.

Nach bestandener Prüfung und damit verbundener Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis wird ein neuer Kartenführerschein ("EU-Führerschein") ausgestellt.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

VORAUSSETZUNG

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung (VB).
Ausnahmen bestehen für:

  • Klasse A
    Für die Erweiterung der beschränkten Klasse A auf eine Fahrerlaubnis für leistungsunbeschränkte Krafträder ist keine Ausbildung oder Prüfung notwendig. Es sei denn, Sie beantragen die Erweiterung vor Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung. In diesem Fall müssen Sie eine praktische Ausbildung und Prüfung ablegen. Sie müssen die Erweiterung persönlich bei der Führerscheinstelle beantragen.
  • Klasse T
    Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 und in der Land-/Forstwirtschaft tätig sind, erhalten Sie diese Klasse auf persönlichen Antrag ohne weitere Voraussetzungen bei der Umstellung auf den EU-Führerschein.

ABLAUF

Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Wenn Sie direkt zu der Fahrerlaubnisbehörde gehen, müssen Sie Ihren Personalausweis mit Ihrer aktuellen Adresse oder Ihren Reisepass und eine aktuelle Meldebestätigung mitbringen.

Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung Ihrer persönlichen Daten einreichen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise stehen Ihnen, je nach Angebot der Gemeinde, des Stadtkreises oder Landratsamtes, zum Download zur Verfügung.

UNTERLAGEN

bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, S und T:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

FRIST

Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Der Prüfauftrag verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich ablegen.

Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen L, M, S oder T auf eine der anderen Klassen wird die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe erteilt.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis für die Fahrer von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E wird erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, nach Vollendung des 45. Lebensjahres jeweils für fünf Jahre. Die Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen. Der Nachweis erfolgt über ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder über ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

KOSTEN

  • Führerscheinerweiterung von den Klassen L, M, S und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit: 43,40 Euro
  • Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: 42,60 Euro
  • für das polizeiliche Führungszeugnis (Justizkostenordnung) bei Klasse D: zuzüglich 13 Euro

RECHTSGRUNDLAGE